Türkisch Islamische Gemeinde zu Ransbach-Baumbach e.V. Ditib Türkische Islamische Gemeinde zu Ransbach-Baumbach e.V.
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Das Gebet  Das Bittgebet      Das Pflichtgebet     Das Fasten       Die Almosenabgabe     Die Pilgerfahrt Wenn wir über das Gebet sprechen meinen wir meist eine spezielle Gottesdienstliche  Handlung. Wenn einem auch gleich verschiede Dienste, wie z.B. das Bittgebet, die  Pilgerfahrt oder beispielsweise das Fasten, in den Sinn kommen, im Islam ist und sollte  eigentlich alles was die Gläubigen in ihrem Alltag tun eine gottesdienstliche Handlung,  sozusagen ein Gebet darstellen. Denn alles was mit der festen Absicht getan oder auch  unterlassen wird, um das Wohlgefallen Allahs, des Erhabenen, zu erreichen stellt nach  islamischer Auffassung eine Gottesdienstliche Handlung dar. Sofern diese Handlung den  Vorgaben und Richtlinien des Schöpfers entspricht. So gesehen ist beispielsweise in die  Schule zu gehen, mit der Absicht, dass uns vorgeschriebene Wissen zu erlangen - islamisch  gesehen ein Gebet im weiteren Sinne.  Allah, der Erhabene spricht im Kuran: “Und Ich habe die Ginn (Geisteswesen) und die  Menschen nur darum erschaffen, damit sie Mir dienen  (sollen).” (Kuran, 51:56) Demnach existieren die  Menschen nur aus diesem Grund. Wie dient man aber  Gott, dem Herren aller Welten? In dem man alle  Handlungen mit der Absicht Sein Wohlgefallen zu  erlangen verrichtet, und zwar genau in der Weise, wie  Er es uns vorgeschrieben hat, und nicht anders.  Grundvoraussetzung für die Annahme und Gültigkeit  eines jeden Gebets ist jedoch der rechte Glaube! Ohne  rechten Glauben bzw. Überzeugung des Menschen  wird vom Schöpfer nichts angenommen, und sein die  Taten noch so gross. Denn Allah, der Erhabene, sagt in  Seiner Offenbarung:  “Wahrlich, Allah wird es nicht vergeben, dass Ihm Götter zur Seite gestellt werden; doch Er  vergibt das, was geringer ist als dies, wem Er will. Und wer Allah Götter zur Seite stellt, der  hat wahrhaftig eine gewaltige Sünde begangen.” (Kuran, 4:48)     “Ihre Spenden werden nur deshalb nicht angenommen, weil sie nicht an Allah und an  Seinen Gesandten glauben und nur träge zum Gebet kommen und ihre Spenden nur  widerwillig geben.” (Kuran, 9:54)  Zusammenfassend kann man sagen, dass es zur Annahme bzw. zur Erhörung des Gebets  folgender Komponenten bedarf: Rechter Glaube, aufrichtige Absicht und korrekter Vollzug  des Gebetes (in der uns vorgeschriebenen Weise). Fehlt eine oder gleich mehrere  Komponente(n) wird das Gebet ungültig und dadurch wertlos.     Vielleicht ist in diesem Zusammenhang auch klar, warum die Welt und die Menschheit so  viel Pein und Elend erleidet, obwohl doch Millionen, vielleicht Milliarden, mehr oder  minder Gott um Erlösung von den vielzähligen Problemen bitten. “ Und die meisten von  ihnen glauben nicht an Allah, ohne (Ihm) Götter zur Seite zu stellen.” (Kuran, 12:106)     Im folgenden möchten wir kurz auf einige Gebete im engeren Sinne eingehen.  Das Bittgebet  Das Bittgebet, oder arabisch auch Duâ genannt, bildet den Kern  eines jeden Gebetes. Das Bittgebet ist das Zwiegespräch des  Dieners mit seinem Herren. “...Ich höre den Ruf des Rufenden,  wenn er Mich ruft. Deshalb sollen sie auf Mich hören und an  Mich glauben. Vielleicht werden sie den rechten Weg  einschlagen.” (Kuran, 2:186). Es ist formlos. Will heissen die Art  ist nicht bestimmt. Ob im stillen Gedenken an Gott, in der vom  Gesandten Muhammad, Friede und Segen auf ihm, gelehrten Art  und Weise mit gen Himmel geöffneten Händen, ob inhaltlich  gesehen Allah, der Erhabene, gepriesen wird, ob man Hilfe,  Schutz oder Vergebung bittet; es ist der direkte Austausch des  Menschen mit seinem Herren. Islamische Bittgebete sind nicht nur religions- bzw.  jenseitsbezogen, nein auch die Dinge, die uns im weltlichen bedrücken, oder wir uns fürs  Diesseits wünschen, können - ja sollen - im Bittgebet Platz finden. Denn es heisst im Kuran:  “ Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten, dem Allerbarmer, dem Barmherzigen,  dem Herrscher am Tage des Gerichts! Dir (allein) dienen wir, und Dich (allein) bitten wir  um Hilfe.” (Kuran, 1:2-5) Er ist der Unabhängige und ist auf nichts angewiesen. Wir jedoch  sind von Ihm abhängig, und auf Ihn angewiesen. Deshalb erstreckt sich unser Bittgebet,  unser Hilfegesuch auf alle möglichen Bereiche des Lebens.   Das Pflichtgebet   Diese Gebetsform hat zwar im deutschen Sprachgebrauch keine  direkte entsprechende Bezeichnung. Man verwendet jedoch  entweder das arabische Wort Salah (im türkischen Namaz, ein  ursprünglich persisches Wort) oder bezeichnet es auch häufig als  “Pflichtgebet”. Diese Bezeichnung leitet sich aus der Pflicht  eines jeden Muslims ab, dieses Gebet am Tag 5 mal zu  verrichten. Die Zeiten richten sich nach der Sonne und können  wie folgt eingeteilt werden: Morgen-, Mittags-, Nachmittags-,  Abend- und Nachtgebet. Sie finden die aktuellen Gebetszeiten  für Ransbach-Baumbach auf unserer Page oben-links  (kleinesMinarett)  Vor diesem Gebet muss man rituell sauber sein. Das heisst, man  muss eine spezielle Waschung bestimmter Körperteile  vollziehen. Danach richtet man sich gen Makka und betet dieses  Gebet an einem sauberem Platze. Spezielle Gebetsteppiche haben sich hierfür etabliert. Sie  sind jedoch keine Pflicht. Auch auf Sand, Gras, Holz, Stein oder Beton usw. könnte gebetet  werden, sofern der Platz erkennbar sauber ist. Das Pflichtgebet beinhaltet bestimmte  Körperhaltungen, die wie folgt unterteilt werden können: Das Stehen, die Verbeugung, die  Niederwerfung und das Sitzen. Während dieser Haltungen wird aus dem Kuran rezitiert und  an bestimmten Stellen spezielle Lobpreisungen und Bittgebete ausgesprochen. Diese  Haltungen werden je nach Gebetszeit bzw. Gebetsart (Morgen-, Mittagsgebet usw.)  unterschiedlich oft wiederholt. Für detailliertere Informationen verweisen wir auf  Handlungsanweisungen, die hier herunter geladen werden können.   -> Downloadbereich  Wichtig ist die Erwähnung der Tatsache, dass das Pflichtgebet eine unabdingbare Pflicht für  jeden Muslim ist. Eine Unterlassung oder Aufschiebung ist nicht gestattet (für Ausnahmen  siehe im Downloadbereich). Dies hat seinen berechtigten Grund: Das Pflichtgebet stellt  nach einer Überlieferung des Gesandten Muhammad, Friede und Segen auf ihm, die Säule  des Glaubens bzw. des Islams dar. Es ist sozusagen der Tresor der Glaubensjuwelen. Ohne  Tresor kann man zwar auch Juwelen (rechten Glauben) besitzen, doch es ist naheliegend,  dass diese im Laufe der Zeit abhanden kommen, sprich gestohlen werden (durch  Verführungen und Einflüsterungen des Satan). Mit dem Pflichtgebet (Tresor) bewahrt man  sich vor Schlechtigkeiten und öffnet sein Herz für das Gute. Nach einer Überlieferung sagte  der Gesandte Muhammad, Friede und Segen auf ihm, einmal sinngemäss: “Wenn einer von  euch im Fluss, vor seinem Haus, 5 mal am Tag sich waschen würde, wäre er dann noch  unrein? So verhält es sich mit den fünfmaligem Pflichtgebet.”   Das Fasten   Allah, der Erhabene, spricht im Kuran zu uns: “Der Monat Ramadan ist es, in dem der  Quran als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klarer Beweis der  Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch in dem Monat zugegen ist, der soll  in ihm fasten. Und wer krank ist oder sich auf einer Reise  befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten) Allah will es  euch leicht, Er will es euch nicht schwer machen damit ihr  die Frist vollendet und Allah rühmt, daß Er euch geleitet hat.  Vielleicht werdet ihr dankbar sein.” (Kuran, 2:185) und “O  ihr, die ihr glaubt! Das Fasten ist euch vorgeschrieben, so  wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren.  Vielleicht werdet  ihr (Allah) fürchten.” (Kuran, 2:183)  Das Fasten im Islam ist demnach kein neuartiges Gebet,  sondern vielmehr die Fortführung eines sehr alten Göttlichen  Gebetsritus. Die Gläubigen Muslime sind daher verpflichtet  einen Monat lang, im Ramadan, für ihren Herren und Schöpfer zu fasten. Dies bedeutet,  dass man am Tage sich von Speis, Trank, Geschlechtsverkehr und anderen Gelüsten  fernhält. Ein Tag in diesem Sinne bedeutet vom Morgengrauen bis zum Sonnenuntergang.  Ausserhalb dieser Zeit, also nach Sonnenuntergang bis zum Morgengrauen, darf wieder  gegessen, getrunken usw.  Das Fasten hat sehr wichtige religiöse, soziale als auch gesundheitliche Aspekte. Religiös  gesehen zügeln die Gläubigen während dem Fasten ihre Gelüste bzw. ihre Egos und  verharren in Geduld und Bescheidenheit. Sie widmen sich mehr den mentalen Dingen zu,  erhöhen ihren Bezug zu Allah, intensivieren ihre Gebete und nicht minder wichtig -  erneuern sie ihre Lebensfreude durch Konzentration ihres Bewusstseins auf die wirklich  wichtigen Dinge, die wahres Glücksgefühl vermitteln: Gedenken an den Schöpfer,  Eingeständnis der eigenen Abhängigkeit von Gott und auch die grosse Freude und der Dank  für das Essen und Trinken beim abendlichen Fastenbrechen. Gerade dieser letzte Punkt ist  in einer wohlhabenden Gesellschaft ein nicht zu unterschätzendes effektives Mittel, um die  wahren Güter in diesem Leben wieder in den Mittelpunkt des Bewusstseins zu rücken. Denn  wann können wir uns schon riesig auf eine einfache Suppe oder einen Apfel freuen und das  Glücksgefühl beim Verzehr dieser empfinden?  Die sozialen Aspekte des Fastens sind für eine gesunde Gesellschaft ungemein wichtig.  Während dem Fasten werden soziale Unterschiede aufgehoben. Der Reiche und der Arme  hungern und dursten gleichermassen für Allah, dem Erhabenen. Der Reiche spürt am  eigenen Leibe, was es heisst zu hungern und zu dursten. Sein  Bewusstsein und sein Mitleid für die Armen wird gestärkt  und führt zu mehr Barmherzigkeit ihnen gegenüber, sowie  auch zu mehr Dank für   die vielleicht aus seiner Warte selbstverständlichen Dinge,  die aber gar nicht so selbstverständlich sind! Jetzt wird man  vielleicht einwenden und sagen, ja die sozialen Aspekte  bzgl. der Reichen ist klar, aber die Armen, die vielleicht  sowieso Hungern und Dursten, werden doch dadurch doppelt  bestraft? Im Gegenteil: Denn gerade im Ramadanmonat  werden an jedem Tag, sowohl für das Mahl beim Fastenbrechen, als auch beim Mahl des  Fastenbeginns in der Nacht, überall Menschen zu öffentlichen und privaten Essen  eingeladen. Darüber hinaus werden grosse Mengen an Lebensmitteln gespendet. Oft ist es  sogar so, dass man sich vor Einladungen gar nicht entscheiden kann wohin und zu wem. So  gesehen ist der Monat Ramadan gerade für die Armen ein willkommener und segensreicher  Monat, in dem sie ausreichend Speis und Trank bekommen. Des weiteren fördert und  bestärkt gerade diese Einladung zum Essen das soziale Verhältnis der Menschen  untereinander und baut dadurch Diskrepanzen und vielleicht auch bestehende  Feindseligkeiten zwischen einzelnen ab. Ein weiterer wichtiger sozialer Aspekt, ist die  Zusammenkunft von Reich und Arm. Die Reichen, die die Mahlzeiten spendieren und die  Menschen zu ihrem Essen einladen, sind natürlich als Gastgeber bei ihrem Essen zu teil,  wohin auch die armen Menschen kommen. Dadurch entsteht ein Kontakt, ein Kennenlernen  und nicht selten auch Freundschaften.   Die gesundheitlichen Aspekte sind auch immens wichtig. Der Mensch der 11 Monate lang  isst und trinkt und dabei meist seinen Körper überbeansprucht, erhält als Gläubiger Mensch  automatisch die Gelegenheit einen Monat lang seinen Körper zu entschlacken und ihm  Möglichkeit zur Erholung zu geben. Es ist wissenschaftlich längst erwiesen, dass Fasten  sehr gesund ist. Was man von vielen, z.T. auch absurden, Diäten nicht behaupten kann. Für  Nichtmuslime ist beim islamischen Fasten das Verbot des Trinkens, dass am meisten  unverständliche - kein Essen ja, aber nichts trinken? Lautet der oft erhobene Einwand. Aber  gerade bei dieser (Voll-)Fasten Variante spürt der Fastende, wie sein Körper im Laufe der  Stunden des Fastens immer mehr Reserven (Fettzellen) des Körpers abruft und verbrennt.  Das Fehlen von Flüssigkeitszunahme beschleunigt und verstärkt diesen Prozess ungemein,  und ist deutlich zu spüren. Wohingegen wir aus eigener Erfahrung wissen, dass ein blosses  Hungern, wie es uns vielleicht ab und zu trifft, ohne Flüssigkeitsstop keinen derartigen  Prozess in uns startet.  Die religiösen Aspekte des Fastens stehen islamisch gesehen eindeutig im Vordergrund. Wir  fasten nicht wegen den sozialen oder gesundheitlichen Aspekten, sondern wir fasten nur für  Allah, dem Erhabenem, um Sein Wohlgefallen willen. Dies wird auch dadurch deutlich,  dass eine jede gute Tat eine bestimmte Belohnung mit sich bringt, nicht aber so das Fasten!  Die Belohnung für das Fasten ist unbestimmt und wird am Jüngsten Tag von Allah  persönlich je nach Schwere und Gottesnähe des individuellen Fastens entlohnt. Die sozialen  und gesundheitlichen Aspekte für die Gesellschaft und das Individuum, können als positive  Nebenprodukte angesehen werden, die ohne Zweifel auch einen Segen und eine Entlohnung  Gottes schon im Diesseits darstellen. Weitere Infos: -> Downloadbereich   Die Almosenabgabe   Die Almosensabgabe, arabisch Zakat genannt, ist ein Gottesdienst,  welches der Gläubige mit seinem Vermögen verrichtet bzw. er für  Allah opfert. Einmal im Jahr hat jeder, islamisch gesehen,  Wohlhabende, ob Mann oder Frau, die Pflicht einen Bestimmten  Teil seines/ihres Vermögens an Bedürftige abzugeben. Darüber  hinaus sind die Gläubigen auch zur freiwilligen Abgabe von  Spenden, die arabisch Sadakat genant werden, aufgerufen. Allah,  der Erhabene, sagt im Kuran:  “Und jenen, die Gold und Silber horten und es nicht für Allahs  Weg verwenden (nicht deren Zakat abführen) – ihnen verheisse  schmerzliche Strafe. An dem Tage, wo es (Gold und Silber) im  Feuer der Hölle glühend gemacht wird und ihre Stirnen und ihre Seiten und ihre Rücken  damit gebrandmarkt werden, (wird ihnen gesagt): "Dies ist, was ihr für euch selbst gehortet  habt; kostet nun, was ihr zu horten pflegtet." (Kuran, 9:34-35)  Durch die Zahlung von Zakat wird eine der Säulen im Islam erfüllt; eine Tat, die zentral ist,  um die Glückseligkeit des Dieners in diesem Leben und im Jenseits zu erlangen. Wie alle  anderen Taten und Anordnungen des Gehorsams und der Unterwerfung unter Allah, rückt  die Zahlung von Zakat den Diener näher zu seinem Herrn und fördert seinen Glauben.  “Allah wird den Zins dahinschwinden lassen und die Spenden vermehren.” (Kuran, 2:176)  Die Zahlung von Zakat ist eine Sühne für jemandes Sünden und Fehler, wie der Gesandte  Muhammad, Friede und Segen auf ihm, sagte: "Das Almosen radiert die Sünden aus, genau  wie Wasser Feuer löscht." Die Zahlung von Zakat reinigt und läutert auch das Verhalten  und Benehmen der Gläubigen von Elend, Geiz, Habsucht und Niedrigkeit. Allah, der  Erhabene, sagt im Kuran: “Nimm Almosen von ihrem Besitz, auf dass du sie dadurch  reinigen und läutern mögest.” (Kuran, 9:103) Die Zahlung von Zakat fördert den Geist der  Gnade und Zuneigung zu den Armen und Bedürftigen, dann wird Allahs Wohlwollen und  Gnade auf jenen Gläubigen sein, die Zuneigung und Gnade zu ihren bedürftigen  Geschwistern spüren. Die Zahlung von Zakat mindert und  verhindert aber auch den Hass der Armen auf die Reichen,  denn die Reichen teilen etwas von ihren Begünstigungen, um  das Leid der Armen zu verringern. Es ist leider grausame  Realität in unserer Welt, dass weniger als 10% der Menschen  über 90% des Weltvermögens besitzen. Tendenz noch  steigend! Würden diese Menschen ihre Zakat entrichten, so  würde das Leid und Elend vieler, vieler Millionen Menschen  aufhören.  Hinter dem Thema Zekat verbergen sich mehrere, z.T. sehr  umfangreiche Bestimmungen und Regeln. All diese hier abzuhandeln würde denn Rahmen  völlig sprengen. Für Interessierte ist die Zuhilfenahme von entsprechender Literatur oder  das Aufsuchen von Gelehrten empfohlen. Erwähnt seien deshalb nur grundlegende  Bestimmungen:  Abgabetermin der Zekat:  Der Abgabetermin richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen. d.h. ab dem Zeitpunkt,  ab dem Reichtum erlangt wird, muss innerhalb dieses Jahres, spätestens aber in 12 Monaten  die Abgabe geleistet werden. Dabei gilt als Jahr nicht das Sonnenjahr, sondern das  Mondjahr. Dieses ist bekanntermassen 10 Tage kürzer.     Definition von Wohlhabend:  Wenn eine Person Vermögen hat, welches um die lebensnotwendigen Aufwendungen und  Schulden bereinigt, im Werte von 96 gr. Gold oder mehr ist, gilt als Wohlhabend. Zur  Berechnung in Geldwährung ist daher der örtliche, aktuelle Goldpreis als  Berechnungsgrundlage zu verwenden.  Abgabehöhe:  Bei Bargeld bzw. bargeldwerten Gütern beträgt die Abgabehöhe 2,5%. Bei anderen Gütern  z.B. landwirtschaftlichen Einnahmen kann der Prozentsatz auch 5 bzw. 10% betragen.  Legitime Empfänger der Abgaben:  Laut Kuran: “Wahrlich, die Almosen sind nur für die Armen und Bedürftigen und für die  mit der Verwaltung (der Almosen) Beauftragten und für die, deren Herzen gewonnen  werden sollen, für die (Befreiung von) Sklaven und für die Schuldner, für die Sache Allahs  und für den Sohn des Weges; (dies ist) eine Vorschrift von Allah. Und Allah ist  Allwissend, Allweise.” (Kuran, 9:60)  Die Pilgerfahrt   Mindestens einmal im Leben sollte ein jeder Gläubige in einem bestimmten Monat im Jahr  (12. islamischer Monat), ob Frau oder Mann, nach Makka zum Hause Allahs, des  Erhabenen, pilgern - die Hadsch verrichten. Dies ist eine Pflicht, sofern die betreffende  Person islamisch gesehen wohlhabend ist (siehe Almosenabgabe) und gesund genug die  Reise auf sich zu nehmen. Die Pilgerfahrt ausserhalb dieses bestimmten Monats ist  freiwillig und wird Umra genannt.  “Wahrlich, das erste Haus, das für die Menschen gegründet wurde, ist das in Makka ein  gesegnetes und eine Leitung für die Welten. In ihm sind deutliche Zeichen die Stätte  Abrahams. Und wer es betritt, ist sicher. Und der Menschen Pflicht gegenüber Allah ist die  Pilgerfahrt zum Hause, wer da den Weg zu ihm machen kann. Wer aber ungläubig ist  wahrlich, Allah ist nicht auf die Welten angewiesen. (Kuran, 3:96-97)  “Und als Wir für Abraham die Stätte des Hauses bestimmten (,sprachen Wir): "Setze Mir  nichts zur Seite und halte Mein Haus rein für die (es) Umkreisenden, Betenden und Sich-  Niederwerfenden. Und rufe die Menschen zur Pilgerfahrt auf. Sie werden zu Fuß und auf  jedem mageren Kamel aus allen entfernsten Gegenden zu dir kommen, auf dass sie allerlei  Vorteile wahrnehmen und während einer bestimmten Anzahl von Tagen des Namens Allahs  für das Gedenken mögen, was Er ihnen an Vieh gegeben hat. Darum esset davon und speist  den Notleidenden, den Bedürftigen. Dann sollen sie ihre persönliche Reinigung vollziehen  und ihre Gelübde erfüllen und um das Altehrwürdige Haus wandeln." (Kuran, 22:26-29)  Die Pilgerfahrt stellt einen körperlichen und finanziellen Gottesdienst dar. Nach  Aussprüchen des Gesandten Muhammad, Friede und Segen auf ihm, bewirkt die  angenommene Pilgerfahrt die Löschung aller bis dato angesammelten Sünden eines  Gläubigen (ausser den an anderen Menschen begangenen Sünden). Sie stellt also eine ideale  Möglichkeit zur Reinigung und Läuterung der Seele des Muslims dar. Die Pilgerfahrt ist mit  z.T. grossen Strapazen verbunden. Sicher ist es heutzutage mit modernen Verkehrsmitteln  einfacher anzureisen, als es noch vor Jahrhunderten der Fall war. Aber vor Jahrhunderten  gab es auch nicht so einen Andrang wie Heutzutage. Trotz der Anreiseschwierigkeiten, die  manche auch Heutzutage auf sich nehmen müssen, und trotz des unglaublichen Andranges  bei der Hadsch, ist es bemerkenswert festzustellen, dass ein jeder, der die unbeschreibliche  Faszination und die unmittelbare Nähe Gottes bei der Hadsch erlebt hat, gerne und immer  wieder zum Hause Allahs fährt bzw. auch fahren würde. Deshalb ist es noch nie  vorgekommen, dass ein Rückkehrer von der Hadsch, die Reise bereut hätte, oder nicht gerne  wieder dahin fahren würde - im Gegenteil: Wer einmal dort war, der fährt in seinem Leben,  so oft es geht immer wieder zur Hadsch.   Weitere Gebetsriten   Das Opferfest:  Am 10. des islamischen Monats Zulhijja (Monat der Hadsch) findet das Opferfest statt.  Dieser Gottesdienst geht auf die Einlösung seines Versprechens des Propheten Abraham,  Friede auf ihm, seinen geliebten Sohn Ismail, Friede auf ihm, für Gott opfern zu wollen,  zurück. Für als islamisch gesehen wohlhabend geltende Muslime ist es daher eine Quasi-  Pflicht ein Opfertier für den Erhabenen zu erbringen. Das Fleisch wird i.d.R zu 1/3 an  Bedürftige, zu 1/3 an Nachbarn und zu 1/3 an die eigene Familie verteilt oder auch  vollkommen den Armen gegeben.  Sadaka-i Fitra:  Auch diese Form der Spende ist eine Quasi-Pflicht für Muslime, die islamisch gesehen als  wohlhabend gelten. Diese Spende wird im Ramadan in Form von Lebensmitteln oder  Geldspenden erbracht. Dabei wird pro-Kopf einer spendenden Familie, ein ortsüblicher  Tagessatz eines Bedürftigen an Bedürftige gespende.  Die Rezitation des Kuran:  Es ist ein höchst segensreicher Gottesdienst den Kuran in seinem arabischem Original zu  rezitieren, oder auch einer Rezitation zuzuhören.  Das Studium des Kuran, der Ahadith, oder anderen  wissenschaftlichen Büchern:  “Lies” war das erste, geoffenbarte Wort Gottes im Kuran. Dies verstehen Muslime als  unabdingbare Aufforderung sich Wissen anzueignen. Unter Wissen werden zwar in erster  Linie religiöse Wissenschaften verstanden, aber auch nicht-religiöse sind ebenso als  Gottesdienst anzusehen, sofern die Absicht in Erlangung dieser aufrichtig ist.  Dzikr:  Dzikr bezeichnet das stille oder laute Aufsagen von Lobpreisungen über Allah (bzw. seiner  schönsten Namen siehe unter -> Allah und seine schönsten Namen), dem Erhabenem. Diese  werden im Rhythmus ständig wiederholt, wobei man sich von der Welt und seinen  Problemen loslöst, um mit seinem ganzen Herzen in Andacht des einen, einzigen,  wunderbaren, unbeschreiblichen und anbetungswürdigen Herren zu sein.  Gebetszeiten